gültig für alle Reisen von BaikalExpress GmbH, 79235 Vogtsburg. Die nachfolgenden Bestimmungen werden Bestandteil des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, der Firma BaikalExpress GmbH, nachstehend "BaikalExpress" genannt, und Ihnen zustande kommt. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informations- und Nachweispflichten gemäß §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Stand: 30. Dezember 2008
Durch Ihre Reiseanmeldung bieten Sie BaikalExpress den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich oder mündlich geschehen. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen. Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die Annahme der Anmeldung durch BaikalExpress zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch Übersendung der Buchungsbestätigung, die die wesentlichen Reiseleistungen enthält, soweit diese Angaben sich nicht aus dem Prospekt ergeben. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von BaikalExpress vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Reisebüros und sonstige Agenturen treten nur als Vermittler auf.
Mit Vertragsabschluß ist nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651k III BGB eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 50 Euro pro angefangene 500 Euro. Die Restzahlung wird spätestens bis 21 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von BaikalExpress nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. BaikalExpress ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BaikalExpress in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von BaikalExpress über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
a) BaikalExpress ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich
unvorhersehbar für BaikalExpress und nach Vertragsschluss die nachfolgend
bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu
entstehen, die von BaikalExpress nicht zu vertreten sind: Devisen-Wechselkurse
für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise (insbesondere wegen
Ölpreisverteuerungen); behördliche Gebühren oder sonstige behördliche Abgaben,
wie z.B. Hafen- und Flughafengebühren. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur
zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein
Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
b) Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der in
Absatz 1 genannten Preisbestandteile und ihrer Auswirkung auf die Kosten der
Reise entspricht. BaikalExpress ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf
Anforderung entsprechende Belege und Nachweise zu übermitteln.
c) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen
Reiseleistung hat BaikalExpress dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des
Preiserhöhungsgrundes zu erklären.
d) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des
Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn
BaikalExpress in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
e) Die Rechte nach Ziff. 4. d) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung
von BaikalExpress diesem gegenüber geltend zu machen.
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet,
folgende pauschalierte Entschädigungen zu bezahlen. Erfolgt der Rücktritt, ganz
gleich aus welchem Grund, wird eine Gebühr von 20 Euro für Bearbeitung erhoben.
Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Falls die Reise über
ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei BaikalExpress oder beim Reisebüro.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so
verliert BaikalExpress den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann
BaikalExpress, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall
höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum
Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit
von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Reiserücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 60 Euro
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20%, mindestens 100 Euro
bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%,
bis 4 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises.
Ab 3. Tag vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen zur Abreise, Versäumen der
Abfahrtszeit oder Abbruch der Reise ohne Stornierung, erheben wir 80% des
Reisepreises.
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann BaikalExpress ein Bearbeitungsentgelt von 20 Euro verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von BaikalExpress ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was BaikalExpress durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiserfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende und der Dritte haften BaikalExpress gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Verantwortung des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BaikalExpress wird sich bei den Leistungsträgern um die Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
BaikalExpress kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung den Reiseablauf nachhaltig stört, so daß seine weitere Teilnahme für BaikalExpress und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. BaikalExpress steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann BaikalExpress erklären, daß die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
b) BaikalExpress wird dem Reisenden die Erklärung nach Absatz 1 unverzüglich
nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl spätestens bis 3 Wochen vor
Reisebeginn zugehen lassen.
c) Der angezahlte Reisepreis wird von BaikalExpress sofort erstattet.
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht
vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche
Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen,
Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen
beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann BaikalExpress für erbrachte oder noch zu
erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu
bemessende Entschädigung verlangen.
c) BaikalExpress ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls
der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur
Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind,
tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu
tragen.
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe
verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, BaikalExpress einen aufgetretenen
Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine
Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige
erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist
verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort
zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind
etwaige Reisemängel BaikalExpress an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die
Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von BaikalExpress wird der Kunde in der
Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.
Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. Die Abhilfe
besteht in der Beseitigung des Reisemangels, bzw. einer gleichwertigen
Ersatzleistung. Kurzfristige Verzögerungen beim Ablauf der Reise, die auf
Besonderheiten des Landes zurückzuführen sind und auf die BaikalExpress keinen
Einfluss hat, stellen keinen Mangel dar, der zur Minderung berechtigt, sie sind
landesüblich.
b) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der
Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist
nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist
entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige
Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das
gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus einem
wichtigem und für BaikalExpress erkennbaren Grund nicht zumutbar ist.
c) Bei berechtigter Kündigung kann BaikalExpress für erbrachte oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung
verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen
sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
d) Mitwirkungspflicht des Reisenden: Der Reisende ist verpflichtet, die ihm
zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
Insbesondere hat er BaikalExpress auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu
machen.
e) Gepäckverlust und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfiehlt BaikalExpress dringend unverzüglich an Ort und Stelle
mittels Schadensanzeige der zustängigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7
Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im
übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von BaikalExpress anzuzeigen.
f) Reiseunterlagen: Der Kunde hat BaikalExpress zu informieren, wenn der die
erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein) nicht innerhalb mitgeteilten
Frist erhält.
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit
und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber BaikalExpress
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber
BaikalExpress unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf
der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine
genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Dies gilt jedoch
nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellverzögerungen bei
Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 12f. Diese
sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung
nach Aushändigung zu melden.
b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher
Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in einem Jahr nach
dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
c) Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche
innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis
BaikalExpress die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den
Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen
der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung
zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch
nicht fest, so ist BaikalExpress verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft
bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw. werden. Sobald BaikalExpress weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden
genannte Fluggesellschaft, muss BaikalExpress den Kunden über den Wechsel
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um
sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird.
Die am 23.03.2006 erstmals von der Europäischen Kommission veröffentlichte und
laufend aktualisierte "Schwarze Liste im Luftverkehr" der Europäischen Union
kann in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden oder ist auf folgender
Internetseite zu finden:
http://air-ban.europa.eu
BaikalExpress steht dafür ein, Reisenden, die Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union sind, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann BaikalExpress den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, eventuell erforderliche Impungen und für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch BaikalExpress bedingt sind. Sofern es BaikalExpress möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. BaikalExpress haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende BaikalExpress mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß BaikalExpress die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
a) Die Haftung von BaikalExpress für Schäden, die keine Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn
BaikalExpress für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Die deliktische Haftung von BaikalExpress für Sachschäden, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck
nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
c) BaikalExpress haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche), wenn diese
Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden
erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BaikalExpress sind.
BaikalExpress haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise
beinhalten. Ebenso haftet BaikalExpress, wenn und insoweit für einen Schaden des
Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von
BaikalExpress ursächlich geworden ist.
d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben unberührt.
Der Reisende kann BaikalExpress nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von BaikalExpress gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder ihren allgemeinen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz von BaikalExpress maßgeblich.
BaikalExpress GmbH
Unterholz 3
D-79235 Vogtsburg
Tel: 07662-949294
Fax: 07662-949295
e-mail: info@reise-mongolei.de
Amtsgericht Freiburg i. Breisgau: HRB 487 Bs
Geschäftsführer: Andreas Kiefer